Wie wird man Mitglied?

Wie aus dem Beitrag „Wer sind wir?“ ersichtlich ist, sind die Mitgliedsgesellschaften der VDGG hinsichtlich ihrer thematischen Ausrichtung breit gefächert. Was uns eint, ist das Interesse an Griechenland und die Pflege der griechischen Kultur. Bei uns kann also jede Gesellschaft oder jeder Verein seine Heimat finden, der sich im weitesten Sinne mit der Thematik „Griechenland“ befasst.

Der Wunsch, der Vereinigung beizutreten, kann formlos an unseren Geschäftsführer herangetragen werden. Eine gültige Satzung sollte dem Antrag beigefügt sein. Unser Justiziar prüft die Satzung auf formale Richtigkeit und berät den Vorstand bezüglich eines Aufnahmebeschlusses. Der Vorstand der VDGG beschließt dann die Aufnahme auf seiner nächsten Sitzung.

Das Verfahren ist absolut unbürokratisch. Wir freuen uns sehr über jede neue Mitgliedsgesellschaft. Über neue Fördermitglieder freuen wir uns ebenso. Bitte senden Sie auch dafür einen formlosen Antrag an unseren Geschäftsführer.

Beiträge

Wie jeder Verein und jede Gesellschaft benötigt die VDGG zur Durchführung ihrer Aufgaben die nötigen finanziellen Mittel. Die VDGG erhebt einen einmal jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrag.  Die Jahreshauptversammlung beschließt gemäß Satzung die Höhe dieses Beitrages. Sie ist abhängig von der Mitgliederzahl der einzelnen Gesellschaften. Eine Aktualisierung der Mitgliederzahlen ist jährlich zum Jahresbeginn möglich. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst.

Für die Zahlung der Beiträge erteilen die Mitgliedsgesellschaften und Fördermitglieder entweder ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat oder tragen hierfür selbst Sorge durch Überweisung des Mitgliedsbeitrags.

Die Beitragssätze gliedern sich in folgende Stufen:

Mitgliederzahl bisMindestbeitrag im Jahr
6080,50 EUR
61 – 90 103,50 EUR
91 – 120149,50 EUR
121 – 150184,00 EUR
151 – 200241,00 EUR
201 – 250310,00 EUR
ab 251379,50 EUR