Wie aus dem Beitrag „Wir über uns“ ersichtlich ist, sind
die Mitgliedsgesellschaften der VDGG hinsichtlich ihrer thematischen
Ausrichtung breit gefächert. Was uns eint, ist das Interesse an Griechenland und
die Pflege der griechischen Kultur. Bei uns kann also jede Gesellschaft oder
jeder Verein seine Heimat finden, der sich im weitesten Sinne mit der Thematik
„Griechenland“ befasst.
Der Wunsch, der Vereinigung beizutreten kann formlos an
unseren Geschäftsführer herangetragen werden. Eine gültige Satzung sollte dem
Antrag beigefügt sein. Unser Justiziar prüft die Satzung auf formale
Richtigkeit und berät den Vorstand bezüglich eines Aufnahmebeschlusses. Der Vorstand der VDGG
beschließt dann die Aufnahme auf seiner nächsten Sitzung..
Das Verfahren ist absolut unbürokratisch. Wir freuen uns
sehr über jede neue Mitgliedsgesellschaft.
Über neue Fördermitglieder freuen wir uns ebenso. Bitte senden Sie auch dafür einen formlosen Antrag an unseren Geschäftsführer.
Beiträge:
Wie jeder Verein und jede Gesellschaft benötigt die VDGG zur Durchführung ihrer Aufgaben die nötigen finanziellen Mittel. Die VDGG erhebt einen einmal jährlich zu zahlenden Jahres-beitrag. Die Jahreshauptversammlung beschließt gem. Satzung die Höhe dieses Beitrages. Sie ist abhängig von der Mitgliederzahl der einzelnen Gesellschaften. Eine Aktualisierung der Mitgliederzahlen ist jährlich zum Jahresbeginn möglich. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst.
Derzeit erfolgt der Einzug der Beiträge mit dem sogenannten „Costamm-System“ der Com-merzbank, und zwar immer zum 6. Mai eines Jahres. Die Mitgliedsgesellschaften sind gebe-ten, sich dem Bankeinzugssystem anzuschließen. Zu diesem Zweck ist eine formlose Ein-zugsermächtigung der Mitgliedsgesellschaften erforderlich.
Die Beitragssätze gliedern sich in folgende Stufen:
Mitgliederzahl bis Mindestbeitrag im Jahr
60 => 80,50 €
61 – 90 => 103,50 €
91 – 120 => 149,50 €
121 – 150 => 184,00 €
151 – 200 => 241,00 €
201 – 250 => 310,00 €
ab 251 => 379,50 €