Förderung bilateraler Kulturgesellschaften

Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) fördert im Auftrag des Auswärtigen Amtes Projekte bilateraler Kulturgesellschaften. Die Antragstellung kann seit dem 01.05.2023 jederzeit, spätestens aber bis zum 31.07.2023 unter der E-Mail-Adresse kulturgesellschaften@ifa.de erfolgen.

Projektstart kann frühestens 4 Wochen nach Antragstellung sein.

Den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte elektronisch und im Original an das ifa:

ifa (Institut für Auslandsbeziehungen)
Programmkoordination Kulturgesellschaften
Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart

Im Moment kann man sich gerne bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail an Frau Karoline Gil (Stv. Abteilungsleitung) des ifa, Tel. +49.711.2225.136, kulturgesellschaften@ifa.de wenden. Ab dem 1.6.2023 wird die neue Projektkoordination ihre Tätigkeit aufnehmen und steht dann als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Hier finden Sie das Antragsformular und den Vordruck für den Finanzierungsplan.

In der zweiten Jahreshälfte soll zudem eine Fortbildung und ein Netzwerktreffen, das voraussichtlich in Berlin stattfinden wird, angeboten werden.