Deutsch-Griechisches Jugendwerk nimmt Arbeit auf

Nun hat auch das Griechische Parlament am 17.12.2020 dem Vertrag zur Errichtung des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) zugestimmt (vgl. hier Text aus dem Bundesgesetzblatt). In der Debatte, an der sich Vertreter aller Parteien beteiligt haben, sagte der griechischen Europaministers (Vizeminister im griechischen AA) Miltiadis Varvitsiotis:

„…ich finde, dass die Reaktionen über ein so einfaches und so selbstverständliches Thema, nämlich über die Ratifizierung eines Vertrages, der zum Ziel hat die Beziehungen zwischen Griechenland und Deutschland zu erweitern… übertrieben sind. … .

Ich möchte ganz einfach zu Euch sagen: Wir glauben, dass wir unsere Beziehungen zu Deutschland erweitern sollten. Sie erweitern im Rahmen der gegenseitigen Verständigung, nicht nur im Rahmen der Europäischen Union, sondern auch auf bilateraler Ebene. Wir sollten die Beziehungen selbstverständlich auf der Grundlage des beiderseitigen Verstehens der Geschichte und der Elemente, die verletzen, wie auch der Abgeordnete (von Syriza) Herr Filis eben richtig betont hat. Das Deutsch-Griechische Jugendwerk, seine Gründung, seine Errichtung und seine Inbetriebnahme können in großem Maße, so glaube ich, dazu beitragen die Geschichte besser kennenzulernen und zu verstehen, die tragischen Erfahrungen, welche die Geschichte hervorgebracht hat, zu bewältigen und selbstverständlich die Notwendigkeit, der jungen Generation die Botschaft „Nie wieder“ zu verstärken.“ (Übersetzung: P. Pantelouris)

Nachdem nun auch das Griechische Parlament dem Vertragswerk zugestimmt hat, wird das DGJW am 01.04.2021 seine Tätigkeit in Leipzig und Thessaloniki aufnehmen. Daraus ergeben sich derzeit folgende Fördermöglichkeiten:

Das Familienministerium (BMFSFJ, Frau Jäckering) gibt den Trägern die Möglichkeit, für die ersten Monate 2021 Austauschmaßnahmen auf der Basis des Sonderprogramms vom Jahr 2020 zu planen. Entsprechende Anträge für Maßnahmen, die bis einschließlich Ende April 2021 beginnen, sind an das Familienministerium zu richten. Bitte nutzen Sie auf der Basis des Sonderprogramms vom Jahr 2020 auch die Möglichkeit, online mit Ihrem griechischen Partner in Kontakt zu bleiben. Kosten für Online-Treffen können im Rahmen der bestehenden Regelungen über Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 € bei einem Eigenanteil von 10 % gefördert werden (Formblatt A 3K).

Für alle später geplanten Programme müssen die Anträge ab 01.05.2021 auf Basis der neuen Förderrichtlinien des Jugendwerks gestellt werden. Da der Aufsichtsrat des Jugendwerks die Richtlinien verabschieden muss, können die Antragsmodalitäten erst im Laufe des Monats März 2021 übermittelt werden.